Altarzneimittel

Der Gesetzgeber sieht nunmehr vor, dass Patienten ihre Altarzneimittel über den gewöhnlichen Hausmüll entsorgen, denn in Deutschland wird der Hausmüll per Gesetz verbrannt, die Arzneistoffe dabei unschädlich gemacht. Zytostatika (“Krebsmedikamente”) sollen jedoch über den Sondermüll (Schadstoffmobil) entsorgt werden.

Bitte geben Sie Altarzneimittel niemals in Abfluss oder Toilette, denn dann geraten die Arzneistoffe in den Wasserkreislauf und letztlich in Ihr Trinkwasser! Selbstverständlich bemühen auch wir uns weiterhin um eine geordnete Entsorgung.